Etappensieg für die Alte Eiche

Am Freitag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den Eilantrag des Investors „Dreigrund Development Wohnen an der Emscher GmbH & Co. KG“ zur sofortigen Fällung der Eiche abgelehnt.

Somit scheint eine Fällung der Eiche in weite Ferne gerückt zu sein. Denn die Begründung des Gerichts ist tiefgreifend. Unter anderem testiert der Beschluss des Gerichtes dem parallel laufenden Verfahren gegen den Bebauungsplan eine Aussicht auf Erfolg. Das Gericht führt in seiner Begründung Formfehler an. Diese können dazu führen, dass der gesamte Bebauungsplan neu aufgerollt werden kann.

Es scheint sehr fraglich, dass der politische Wille im Stadtrat in einem neuen Verfahren wieder eine Fällung der Eiche vorsehen wird. Dies ist wohl unter anderem der überragenden Beteiligung von 6.800 Bürger*innen geschuldet, die per Unterschrift den Erhalt der Eiche gefordert haben.

Bild: Verein „Rettet die Alte Eiche e.V.“

(Zy/Li)